Die Deutsche Bundesverfassung und ihr eigenthümliches Verhältniß zu den Verfassungen Englands und der Vereinigten Staaten

Titel: Die Deutsche Bundesverfassung und ihr eigenthümliches Verhältniß zu den Verfassungen Englands und der Vereinigten Staaten [Elektronische Ressource] : zur Prüfung des Entwurfs der Siebenzehn ; Sendschreiben an die zum Deutschen Parlamente berufene Versammlung / von Christian Carl Josias Bunsen
Verfasser:
Veröffentlicht: Frankfurt am Main : Hermann, 07.05.1848
Umfang: 40 S.
Format: E-Book
Sprache: Deutsch
Vorliegende Ausgabe: Online-Ausg.: Frankfurt a.M.: Stadt- und Universitätsbibliothek, 1998. - Online-Ressource.
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Bemerkung: In Fraktur
Zusammenfassung: Wentzke: Rühmt die englische Verfassung als Gesamtwirkung der selbständigen Bewegung Aller, von der freien Gemeinde an: monarchisches, erbliches Oberhaupt, verantwortliches Ministerium, Ober- und Unterhaus. Für den Bundesstaat ist Nord-Amerika Vorbild: Kern der ganzen Verfassung der oberste Bundesgerichtshof. Höhere Entwicklung der Freiheit in Deutschland, wo die Zentral-Einheit des parlamentarischen Staates auf bedingt selbständigen Staaten ruhen muß. Bedenken gegen den Siebzehnerentwurf. Grundsätze müssen vielmehr sein: 1. bedingte Selbständigkeit der Einzelstaaten; 2. persönliches Bundeshaupt; 3. Senat: Oberhaus aus 161 Reichsräten, 6 Virilstimmen der jetzt zu mediatisierenden Fürsten und (nur in der Londoner Ausgabe) 24 Collektivstimmen [sic!] der Standesherren; 4. Volkshaus; 5. Bundesgericht, in dem die drei Elemente der Bundesverfassung, Oberhaupt, Ober- und Unterhaus, gleichmäßig vertreten sind. Die Fürsten bilden mit den 17 Stimmen der engeren Versammlung des Bundestages den Staatsrat. Erbmonarchie jetzt unmöglich, da Österreich nicht in der Lage ist, die Krone zu übernehmen; würde es aber übergangen, so würde durch ein Lossagen Österreichs das deutsche Element im Osten vernichtet werden. Eine Bundes-Wahlmonarchie, in der alle regierenden Fürsten Wähler, alle wählbar sind, läßt die Zukunft frei