"Daher liegt bei keinem der Angeklagten ein kausaler Zusammenhang zwischen seinem Handeln und dem Tod jener Nervenkranken vor und alle Angeklagten mussten in diesem Punkt von der Anklage freigesprochen werden." Der Prozess gegen "Girschek u[nd] andere" in Opava 1946

Titel: "Daher liegt bei keinem der Angeklagten ein kausaler Zusammenhang zwischen seinem Handeln und dem Tod jener Nervenkranken vor und alle Angeklagten mussten in diesem Punkt von der Anklage freigesprochen werden." Der Prozess gegen "Girschek u[nd] andere" in Opava 1946
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Beteiligt: ;
In: Transporte in den Tod, (2010), Seite 127-136
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Veröffentlicht: 2010
Format: Aufsatz
Sprache: Deutsch
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