Der Staatsrat im politischen System der DDR (1960 - 1971)

Titel: Der Staatsrat im politischen System der DDR (1960 - 1971) / Peter Joachim Lapp
Verfasser:
Veröffentlicht: Opladen : Westdt. Verlag, 1972
Umfang: 163 Seiten
Format: Buch
Sprache: Deutsch
Schriftenreihe/
mehrbändiges Werk:
Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung ; 9
RVK-Notation:
ISBN: 3531111671
Lokale Klassifikation: 30 12 K

Es ist sicherlich kein Zufall, daB die neue Verfassung der DDR yom 6. April 1968 den Artikel 48 zum symboltrachtig postierten Zentralar­ tikel des staatlichen Organisationsgefliges wahlte. Ratte die Weimarer Verfassung mit den gesetzgeberischen Notstandsbefugnissen ihres be­ ruchtigten Artikel 48 jenen Sprengsatz in das parlamentarische System eingebaut, mit dessen Rilfe die Prasidialkabinette ermoglicht und die Parlamente aus dem politis chen EntscheidungsprozeB katapultiert wur­ den, so solI offenkundig Artikel 48 der DDR-Verfassung demgegenuber unverbruchliche Geltungskraft des Gegenprinzips postulieren: "Die Volks­ kammer ist das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ in der Deutschen Demokratischen Republik. Niemand kann ihre Rechte einschran­ ken. " Und in Lenins Gefolgschaft - der in seiner beruhmten, 1917 erst­ mals publizierten Schrift "Staat und Revolution" die burgerlichen Parla­ mente verachtlich als "Schwatzbuden" abqualifizierte, denen das Prole­ tariat seine neuen arbeitenden, d. h. zugleich gesetzgebenden und voll­ ziehenden Vertretungskorperschaften entgegenstellen sollte - heiBt es weiter in Artikel 48 der neuen Sozialistischen Verfassung: "Die Volks­ kammer verwirklicht in ihrer Tatigkeit den Grundsatz der Einheit von BeschluBfassung und Durchflihrung. " Die Botschaft kontrastiert allerdings mit der Realitat. Bereits 1954 hatte Bertold Brecht als systemkonformer Beobachter in vorsichtiger Doppeldeutigkeitgeseufzt: "Vielleicht machen wir zu wenig aus unserer Volkskammer. " Tatsachlich scheint die Volks­ kammer jenes deutsche Parlament zu sein, das bei seinen seltenen offent-· lichen Auftritten Lenins Epitheton den hochsten Tribut zollt: es prasentiert sich als eine "Schwatzbude" ohne echte Entscheidungsmacht. Die Entwicklung hierzu war bereits mit der alten Verfassung ermoglicht.