Kundmachung: Um Gleichmäßigkeit und Regelmäßigkeit bei allen öffentlichen Arbeiten zu erzielen, wird folgende Arbeiter-Ordnung, welche vom 3. Juli 1848 angefangen zur allgemeinen Richtschnur zu dienen hat, hiermit bekannt gemacht: Arbeiter-Ordnung: Erstens. Die tägliche Arbeitszeit wird auf 10 Stunden festgesetzt ...

Titel: Kundmachung: Um Gleichmäßigkeit und Regelmäßigkeit bei allen öffentlichen Arbeiten zu erzielen, wird folgende Arbeiter-Ordnung, welche vom 3. Juli 1848 angefangen zur allgemeinen Richtschnur zu dienen hat, hiermit bekannt gemacht: Arbeiter-Ordnung: Erstens. Die tägliche Arbeitszeit wird auf 10 Stunden festgesetzt ... / A. Baumgartner
Verfasser:
Veröffentlicht: Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 28.06.1848
Umfang: 1 Flugbl. ; Druckspiegel 50 x 40 cm
Format: E-Book
Sprache: Deutsch
Vorliegende Ausgabe: Online-Ausgabe: Frankfurt a.M.: Stadt- und Universitätsbibliothek, 1998. - 1 Online-Ressource.
Andere Ausgaben: Elektronische Reproduktion von: Baumgartner, Andreas Freiherr von. Kundmachung: Um Gleichmäßigkeit und Regelmäßigkeit bei allen öffentlichen Arbeiten zu erzielen, wird folgende Arbeiter-Ordnung, welche vom 3. Juli 1848 angefangen zur allgemeinen Richtschnur zu dienen hat, hiermit bekannt gemacht: Arbeiter-Ordnung: Erstens. Die tägliche Arbeitszeit wird auf 10 Stunden festgesetzt .... - Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 28.06.1848
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Bemerkung: In Fraktur
Zusammenfassung: Welsch (Projektbearbeiter): Arbeitsordnung für die bei den öffentlichen Arbeiten Beschäftigten, gültig ab dem 3. Juli 1848: Festsetzung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden, Tageslohn für Männer 25, für Frauen 20 Kreuzer; bei witterungsbedingter Arbeitsunterbrechung am Vormittag wird ein halber, am Nachmittag ein ganzer Tageslohn gezahlt. Fällt ein Arbeitstag witterungsbedingt völlig aus, besteht Anspruch auf 6 Kreuzer Unterstützungszahlung am ersten und 9 Kreuzer an jedem folgendem Arbeitstag. Strafandrohung im Falle von 'Zusammenrottung' und Störungen der Arbeit, Hinweis auf die Gehorsamspflicht der Arbeiter gegenüber ihren Vorgesetzten