Nachtrag zum Tagsbefehle vom 24. September 1848: Zu Folge hohen Ministerial-Erlasses vom 24. September d. J., Z. 5003-477, sind der Nationalgarde und deren integrirenden Theilen folgende vier Puncte bekannt zu geben ...

Titel: Nachtrag zum Tagsbefehle vom 24. September 1848: Zu Folge hohen Ministerial-Erlasses vom 24. September d. J., Z. 5003-477, sind der Nationalgarde und deren integrirenden Theilen folgende vier Puncte bekannt zu geben ... / Streffleur
Verfasser:
Veröffentlicht: Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 24.09.1848
Umfang: 1 Flugbl. ; Druckspiegel 21 x 33 cm
Format: E-Book
Sprache: Deutsch
Vorliegende Ausgabe: Online-Ausgabe: Frankfurt a.M.: Stadt- und Universitätsbibliothek, 1998. - 1 Online-Ressource.
Andere Ausgaben: Elektronische Reproduktion von: Streffleur, Valentin Ritter von. Nachtrag zum Tagsbefehle vom 24. September 1848: Zu Folge hohen Ministerial-Erlasses vom 24. September d. J., Z. 5003-477, sind der Nationalgarde und deren integrirenden Theilen folgende vier Puncte bekannt zu geben .... - Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 24.09.1848
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Bemerkung: In Fraktur
Zusammenfassung: Welsch (Projektbearbeiter): Zurückstellungen vom Dienst sind im Falle eines Alarms aufgehoben, bedürftige Gardisten, die länger als 12 Stunden in einem fremden Bezirk Dienst tun, haben Anspruch auf einen Verpflegungsbeitrag und solche, die während des Dienstes verunglücken auf Versorgung. Zuwiderhandelnde riskieren ein Verbot, ihre Waffen weiterhin zu tragen