Kundmachung: Der nachfolgende Beschluß der hohen Reichs-Versammlung in der Sitzung vom 8. October 1848 wird hiemit kundgemacht ...

Titel: Kundmachung: Der nachfolgende Beschluß der hohen Reichs-Versammlung in der Sitzung vom 8. October 1848 wird hiemit kundgemacht ... / Franz Smolka. Carl Wiser
Verfasser: ;
Veröffentlicht: Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 09.10.1848
Umfang: 1 Flugbl. ; Druckspiegel 21 x 38 cm
Format: E-Book
Sprache: Deutsch
Vorliegende Ausgabe: Online-Ausgabe: Frankfurt a.M.: Stadt- und Universitätsbibliothek, 1998. - 1 Online-Ressource.
Andere Ausgaben: Elektronische Reproduktion von: Smolka, Franz. Kundmachung: Der nachfolgende Beschluß der hohen Reichs-Versammlung in der Sitzung vom 8. October 1848 wird hiemit kundgemacht .... - Wien : K. K. Hof- u. Staats-Dr., 09.10.1848
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Bemerkung: In Fraktur
Zusammenfassung: Welsch (Projektbearbeiter): Der Reichstag, das "alleinige ... Organ der Einigung zwischen dem constitutionellen Monarchen und der Volkssouveränität" erklärt sich für unauflösbar. Er vertritt alle Völker Österreichs, zwingt jedoch keinen Abgeordneten zum Bleiben. Aufforderung an alle abwesenden Mitglieder, sich binnen 14 Tagen wieder zur parlamentarischen Arbeit einzufinden