Geheime Hüter der Verfassung

Titel: Geheime Hüter der Verfassung : von der Düsseldorfer Informationsstelle zum ersten Verfassungsschutz der Bundesrepublik; (1947 - 1961) / Wolfgang Buschfort
Verfasser:
Veröffentlicht: Paderborn; München : Schöningh, 2004
Umfang: 327 Seiten
Format: E-Book
Sprache: Deutsch
Schriftenreihe/
mehrbändiges Werk:
Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart
RVK-Notation:
Schlagworte:
Vorliegende Ausgabe: Online-Ausgabe: München: BSB, [201X]. - 1 Online-Ressource.
Andere Ausgaben: Elektronische Reproduktion von: Buschfort, Wolfgang, 1961-. Geheime Hüter der Verfassung. - Paderborn ; München : Schöningh, 2004
ISBN: 3506717286

Dies ist die erste Geschichte eines westdeutschen Nachrichtendienstes, die auf Originalquellen beruht und sie auswertet und zitiert. Sie verlegt das bisherige Wissen um die Gründung eines Verfassungsschutzes in Deutschland drei Jahre vor: bis in die unmittelbare Nachkriegszeit. Die Gründung des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen hatte eine erhebliche Vorbildfunktion für die anderen Bundesländer und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Alle wichtigen Grundkonstanten der neuen Behörden waren schon hier angelegt. Dazu gehören insbesondere die Anbindung an das jeweilige Innenministerium, die Aufgabengebiete und die Trennung von der Polizei. Gerade in der derzeitigen Diskussion um die Fusion der Nachrichtendienste, die eine bessere Abwehr islamistischer Terrorgruppen ermöglichen soll, ist es interessant zu sehen, dass die Verfassungsschutz'väter' diese Grundkonstanten bisheriger Verfassungsschutztätigkeit nicht ohne Sinn und Zweck schufen. Weitere Schwerpunkte des Buches bilden die Interdependenzen zwischen Besatzungsmächten, Behörden und Nachkriegspolitikern, vor allem auch Remigranten, sowie die Struktur extremistischer Bewegungen und Parteien in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Dabei zeigt das Düsseldorfer Beispiel auch, dass beim Aufbau eines Nachrichtendienstes im Nachkriegsdeutschland nicht zwangsläufig auf belastete Nationalsozialisten zurückgegriffen werden musste - wie dies bisher angesichts der Erfahrungen mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz unabdingbar schien.