Zur öffentlichen Prüfung der Schüler des Königl. Friedrichsgymnasiums zu Gumbinnen am ... ladet ergebenst ein
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Bemerkung: |
Zur öffentlichen Prüfung im hiesigen Königl. Friedrichs-Gymnasium ... ladet ... ganz ergebenst ein
Zu der öffentlichen Prüfung im hiesigen Königl. Friedrichs-Gymnasium ... wie auch zur Einweihung eines neuen Prüfungssaales ladet ... ganz ergebenst ein Zu der öffentlichen Prüfung aller Klassen des hiesigen Königl. Friedrichs-Gymnasiums ... ladet ... ganz ergebenst ein Zu der öffentlichen Prüfung im hiesigen Königl. Friedrichs-Gymnasium ... ladet die resp. Eltern der Schüler, wie auch alle Gönner und Freunde der Anstalt ganz ergebenst ein |
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