Womit zu der ... veranstalteten öffentlichen Prüfung der Zöglinge dieser Lehranstalt die höchste und hohe Behörde, so wie alle Gönner und Freunde des Schulwesens, ehrerbietig einladen / Königl. Joachimsthalisches Gymnasium
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Bemerkung: |
Teils ohne Zählung
Womit zu der öffentlichen Prüfung, welche in dem Königl. Joachimsthalischen Gymnasium ... veranstaltet werden soll ... ehrerbietig einladen Womit zu der öffentlichen Prüfung, welche in dieser Anstalt ...veranstaltet werden soll, ehrerbietig einladen |
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