Grundzüge zu einem Wahlgesetze für beide Kammern: Einleitung: Ohne nähere Erläuterung, welche hier zu weit führen würde ...

Titel: Grundzüge zu einem Wahlgesetze für beide Kammern: Einleitung: Ohne nähere Erläuterung, welche hier zu weit führen würde ... / von Alexander Freiherrn von Forstner
Verfasser:
Ausgabe: (Als Manuskript gedruckt)
Veröffentlicht: Berlin : Mittler, 07.06.1849
Umfang: 1 Flugbl. auf 4 Seiten ; Druckspiegel 10 x 18 cm
Format: E-Book
Sprache: Deutsch
Vorliegende Ausgabe: Online-Ausgabe: Frankfurt a.M.: Stadt- und Universitätsbibliothek, 1998. - 1 Online-Ressource.
Andere Ausgaben: Elektronische Reproduktion von: Forstner, Alexander Freiherr von. Grundzüge zu einem Wahlgesetze für beide Kammern: Einleitung: Ohne nähere Erläuterung, welche hier zu weit führen würde .... - Berlin : Mittler, 07.06.1849
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Bemerkung: In Fraktur
Zusammenfassung: Welsch (Projektbearbeiter): Vorschläge zu Struktur und Funktion der zwei parlamentarischen Kammern in Preußen: Die Mitglieder der ersten Kammer (100 - 150 an der Zahl) werden vom Staatsoberhaupt auf Lebenszeit ernannt; diese Stellung ist nicht erblich. Die Mitglieder der zweiten Kammer werden vom Volke direkt und geheim gewählt. Zugelassen zur Wahl sind alle unbescholtenen Männer, die das 30. Lebensjahr vollendet und verheiratet oder verheiratet gewesen sind. Die Mitglieder beider Kammern haben das Recht zu Gesetzesvorschlägen und beziehen Diäten sowie Reisekosten