Zusammenfassung: |
Abstract: 'Mittlerweile gehören dem Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), das im April 1997 in Kraft trat, 183 Staaten an. Das entspricht über 98% der gesamten Weltbevölkerung. Es verbietet Chemiewaffen umfassend und besitzt gleichzeitig Mechanismen, um dieses Verbot zu kontrollieren. Kernstück des Übereinkommens ist das sogenannte 'allgemeine Zweckkriterium'. Das heißt toxische Chemikalien werden nicht aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung zu Chemiewaffen, sondern allein durch ihren Verwendungszweck. So soll eine eindeutige Abgrenzung zur friedlichen Verwendung toxischer Chemikalien, zum Beispiel in Medizin oder Forschung, geschaffen werden. Die Autorin beleuchtet die Herausforderungen, mit denen das Übereinkommen konfrontiert wird: Veränderte Produktionsweisen in der chemischen Industrie erschweren die Kontrolle, einige Staaten haben die Bestimmungen bislang nur ungenügend in ihrer nationalen Gesetzgebung umgesetzt. Der Einsatz toxischer Chemikalien ist für sogenannte 'nicht-verbotene' Zwec
|